Biopatent

Unter Biopatenten versteht man Patente auf Erfindungen aus dem äußerst vielschichtigen Bereich der Biotechnologie. Das DPMA charakterisiert diese Erfindungen als „den Einsatz und die Nutzung biologischen Materials wie Enzyme oder Zellen für technische Zwecke, etwa zur Herstellung von Arzneimitteln“.[1] In Deutschland und den anderen europäischen Staaten steht damit der Begriff des “biologischen Materials” im Zentrum dieser Patente. Er wurde in der sogenannten Biotechnologierichtlinie[2] näher definiert.

In der Praxis erweist sich seine patentrechtliche Beurteilung als äußerst diffizil, da er immer wieder neue Fragen im Hinblick auf zentrale Patentvoraussetzungen aufwirft. Einerseits ist die Abgrenzung der auf diesem Material beruhenden Erfindungen von den nicht patentierbaren Entdeckungen schwierig. Zudem bereitet die Beurteilung der für eine Patentierung stets erforderlichen Technizität zahlreiche Probleme. Ferner können von der Patentierung solchen Materials weitreichende und damit nur schwer überschaubare gesellschaftliche Folgen ausgehen, z. B. für die konventionelle Landwirtschaft. Auf einen Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Deutsche Bundestag daher bereits am 9. Februar 2012 den Beschluss „Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und Nutzpflanzen“ gefasst.[3] Darin fordert er die Bundesregierung u. a. dazu auf, „ein staatliches Biopatent-Monitoring aufzubauen, um Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können, und in diesem Zusammenhang alle zwei Jahre einen Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung vorzulegen“.[4] Die Realisierung dieses Biopatent-Monitorings obliegt dem BMEL in Kooperation mit der BLE und dem BSA.[5] Die Erstellung und Veröffentlichung dieser Berichte in Form einer „Unterrichtung durch die Bundesregierung“ erfolgt unter Federführung des für das Patentrecht zuständigen BMJ. Für die verschiedenen Berichtszeiträume wurden folgende Berichte vorgelegt.[6][7][8][9][10]

  1. DPMA: Biotechnologie und Patente 2023, dpma.de.
  2. Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
  3. Plenarprotokoll 17/158, S. 18979.
  4. Bundestagsdrucksache 17/8344.
  5. BSA: Biopatent-Monitoring, bundessortenamt.de.
  6. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung, Bundestags-Drucksache 18/2119, 2014.
  7. Zweiter Bericht, Bundestags-Drucksache 18/9462, 2016.
  8. Dritter Bericht, Bundestags-Drucksache 19/3900, 2018.
  9. Vierter Bericht, Bundestags-Drucksache 19/22255, 2020.
  10. Fünfter Bericht, Bundestags-Drucksache 20/3845, 2022.

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